Für die Zulassung (Anmelden auf Ihren Namen/Ihr Firma etc.) eines Autos mit “normalen” Kennzeichen brauchte man bis 2008 immer die sogenannte Deckungskarte oder Doppelkarte, um den Versicherungsschutz nachzuweisen. Jetzt brauchen Sie immer (außer bei Ausfuhrkennzeichen oder Zollkennzeichen, für die man weiterhin eine gelbe Deifachkarte in Papierform benötigt) nur noch eine eVB-Nummer, das ist ein Code aus sieben Zeichen.
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Seit 1996 sind wir im Internet Ihr Partner für die schnelle Berechnung von kostengünstigen Autoversicherungen, seit 2004 mit Onlineshop für eVB-Nummern, Kurzzeitkennzeichen, Überführungskennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.
Friedhlem Knippenberg Versicherungsmakler
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