Deckungskarte

Für die Zulassung (Anmelden auf Ihren Namen/Ihr Firma etc.) eines Autos mit “normalen” Kennzeichen brauchte man bis 2008 immer die sogenannte Deckungskarte oder Doppelkarte, um den Versicherungsschutz nachzuweisen. Jetzt brauchen Sie immer (außer bei Ausfuhrkennzeichen oder Zollkennzeichen, für die man weiterhin eine gelbe Deifachkarte in Papierform benötigt) nur noch eine eVB-Nummer, das ist ein Code aus sieben Zeichen.

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