Eine eVB oder eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) sieht z. B. so aus: AU6HT3G
Sie brauchen eine eVB-Nummer zur endgültigen Zulassung Ihres Autos oder nur für ein Kurzzeitkennzeichen? Dann sind Sie hier genau richtig! Berechnen Sie in zwei Minuten die für Sie günstigste Versicherung und bekommen sofort die entsprechende eVB-Nummer. Wir berechnen aus ca. 250 verschiedenen Tarifen die für Sie günstigste Autoversicherung aus, kostenlos! Klicken Sie einfach hier
Natürlich können Sie uns auch kostenfrei anrufen, damit wir die Berechnung für Sie machen: 0800 3007777
Die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie bei uns natürlich auch sofort.
Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Bestellung die in Ihrem Personalausweis vermerkte Adresse. Wählen Sie dafür bitte den Artikel Nr. 15 (Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer) bzw. 16 (Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte und eVB-Nummer, wenn Sie mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren wollen) in unserem Onlineshop aus.
eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen
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Bei beiden Artikeln Nr. 15 und 16 kann sogar der Papierversand komplett entfallen: wir können Ihnen die Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer per eMail oder Fax oder SMS senden. Diese landet schon in 5 bis 10 Minuten in Ihrem Postfach. Sie können die Deckungskarte für Überführungskennzeichen dann selbst drucken und damit zur Kfz-Zulassungsstelle gehen.
Dort erhalten Sie die Schilder für 5-Tages-Kennzeichen. Die Versicherung für Kurzzeitkennzeichen kostet in unserem Shop € 40, die Versicherung für Überführungskennzeichen mit grüner Karte kosten in unserem Shop € 48. Die grüne Karte für EU-Kurzzeitkennzeichen können wir Ihnen auch per eMail senden, wenn Sie einen Farbdrucker besitzen. Der Versand der eVBNummer für Kurzzeitkennzeichen und EU-Kurzzeitkennzeichen kann natürlich sofort per eMail, per Fax oder auch per SMS erfolgen.
Weitere Informationen über eVB-Nummern
Bei den Zulassungsbehörden fallen täglich erhebliche Mengen an Informationen und Unterlagen über Versicherungswechsel an, die bislang manuell verarbeitet werden müssen. Am 1. 3. 2008 erfolgt daher die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung. Was heißt das genau: Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch für eine Übergangszeit die gewohnten “Doppelkarten” (Deckungskarten, Versicherungsbestätigungskarten) in Papierform ausgegeben und akzeptiert. Künftig werden die Daten des Versicherungsnehmers dann auf elektronischem Wege erfasst und zwischen dem Versicherungsunternehmen und der Zulassungsbehörde direkt ausgetauscht. Die Kommunikation erfolgt über Clearingstellen – für Versicherer wird dies die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) sein und für die Zulassungsstellen das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt).
Der Ablauf bei Ausstellung einer Versicherungsbestätigung zum Abruf ab 1. 3. 2008:
Bei einer geplanten Neuzulassung stellen Sie den Antrag auf die Versicherungsbestätigung bei Ihrem Versicherungsunternehmen oder Makler. Dieser übermittelt alle erforderlichen Daten des Versicherungsnehmers bzw. Halters an die zentrale Stelle der Versicherer (GDV). Die Daten werden dort gespeichert. Auf elektronischem Wege wird eine VB (Versicherungsbestätigung)-Nummer – eine Art PIN-Nummer – an das Versicherungsunternehmen oder den Makler übermittelt. Sie bekommen diese von Ihrem Ansprechpartner bei der Versicherung mitgeteilt. Die Versicherungsbestätigung wird später benötigt, um bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugzulassung zu beantragen. Die Zulassungsstelle fordert anhand der VB-Nummer (PIN-Nummer) auf elektronischem Wege über das KBA die Daten des Versicherungsnehmers vom GDV ab. Von dort aus werden die Daten zum Abgleich innerhalb von Sekunden via KBA an die Zulassungsstelle geleitet. Die Bestätigung der VB-Nummer und der Abgleich der Versicherungsdaten erfolgt in der Zulassungsstelle. Die Zulassungsdaten werden nach erfolgter Zulassung an das KBA übermittelt und an die zentrale Stelle der GDV weitergeleitet. Der Prozess ist nun komplett.