Beiträge getagged ‘Deckungskarte’

Transitkennzeichen

26 Februar 2010

Ausfuhrkennzeichen Zollkennzeichen Exportkennzeichen Kurzzeitkennzeichen Überführungskennzeichen

(Transitkennzeichen, Überführungskennzeichen ins Ausland)

Die Deckungskarten (Versicherungskarte, Doppelkarte) kosten € 46 für PKW für 15 Tage, € 55 für einen Monat. Versand erfolgt kostenfrei innerhalb Deutschlands! Die grüne Versicherungskarte ist natürlich auch im Preis enthalten! Die Kosten für längere Laufzeiten für Ausfuhrkennzeichen bis 12 Monate und Bestellvorgang finden Sie in unserem Onlineshop

Transitkennzeichen 15 bis 360 Tage Laufzeit

Ausfuhrkennzeichen Deutschland

Einfach hier im Onlineshop bestellen »

Achtung: Kaufen Sie diese Karten nur bei registrierten Maklern oder Versicherungen! Es kursieren leider viele Fälschungen!

Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme- Kaskodeckung (Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung) leider nicht möglich! Die Versicherung beginnt ab Abgabe bei der Kfz-Zulassungsstelle- Sie tragen selbst Ihre Daten ein (ein Muster zum Ausfüllen der Versicherungskarte und der grünen Karte fügen wir bei).Die eVB-Nummer (seit 1. März 2008 Ersatz für Deckungskarte) für Kurzzeitkennzeichen, auch bekannt als 5-Tages-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen (kostet nur € 40) und für EU-Kurzzeitkennzeichen mit grüner Versicherungskarte (kostet nur € 48) erhalten Sie natürlich auch in unserem

Onlineshop für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen

Zahlen Sie bequem per Kreditkarte oder PayPal, wir garantieren den sofortigen Versand! Wenn Sie von Ihrem Postbankkonto online überweisen, senden wir die Karte auch sofort ab, da wir dann den Eingang auf unserem Postbank-Konto sofort sehen können!

Bei Überweisungen warten wir auf den Geldeingang und senden dann die Deckungskarte(n) ab.

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KFZ Versicherung Tarifrechner

14 Januar 2010

In unserem Tarifrechner für Kfz-Versicherungen können Sie selbst Ihre Fahrzeugdaten eingeben und uns eine Anfrage senden. Wir vergleichen fast den kompletten deutschen Markt mit einer Vergleichssoftware. In dieser sind zur Zeit cirka 250 verschiedene Tarife enthalten. Sie können auch die günstigsten Beiträge für LKW berechnen!

Autoversicherung jetzt online berechnen »

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Autoversicherungen und Kennzeichen

13 Januar 2010

Sie brauchen eine eVB-Nummer zur endgültigen Zulassung Ihres Autos oder für ein Kurzzeitkennzeichen? Dann sind Sie hier genau richtig!

eVB

Berechnen Sie in zwei Minuten die für Sie günstigste Versicherung für PKW, LKW und Sonderfahrzeuge und bekommen in Kürze die entsprechende eVB-Nummer. Autoversicherung einfach online berechnen »

Oder bestellen Sie jetzt Ihre Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen) oder Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen) (Doppelkarte, eVB-Nummer) für alle Fahrzeugarten.

5-Tage-Versicherung sogar per Onlineversand als PDF-Datei, Fax oder SMS möglich!

eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen Deutschland

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Deckungskarten für Ausfuhrkennzeichen 15 bis 360 Tage Laufzeit

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Klicken Sie einfach auf das Schild mit dem gelben Balken, wenn Sie eine Versicherung für 5-Tages-Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen, Kurzzeitversicherung) brauchen. Die Versicherungskarte kostet nur € 40! Wir bieten auch die Versicherung für Überführungskennzeichen mit grüner Karte (EU-Kurzzeitkennzeichen) mit eVB-Nr an. Diese Versicherungen kosten € 48.

Der Onlineversand von Kurzzeitkennzeichen-Deckungskarten mit eVBNummer kann täglich (auch abends bis mindestens 22 Uhr und Samstag und Sonntag) auch außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen, da unser Shop ständig überwacht wird!

Wir haben auch Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen für LKW, Anhänger sowie längere Laufzeiten und Tageszulassungen (nur für Autohändler)

Wir garantieren den sofortigen kostenlosen Versand der eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen und der Deckungskarten für Ausfuhrkennzeichen! Sie zahlen bequem per Kreditkarte oder PayPal und haben schon morgen die gewünschte Versicherungskarte in Ihrem Briefkasten.

Natürlich können Sie uns auch kostenfrei anrufen,
damit wir  eine Berechnung für Sie durchführen: 0800 3007777.

Wenn Sie die Versicherungskarte für Kurzzeitkennzeichen sofort brauchen, wählen Sie den Onlineversand- dieser kostet zwar € 2 mehr, dann haben Sie die Deckungskarte mit eVB-Nummer schon in 10 Minuten in Ihrem Postfach und können sie selbst ausdrucken. Natürlich können Sie auch überweisen, dann versenden wir nach Geldeingang.

Achtung: Kaufen Sie die Karten für Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) nur bei registrierten Maklern oder einer Versicherung, da leider immer wieder Fälschungen am Markt verkauft werden.

Büro

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0385-65888
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friekhelm
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040-60671004

Ihr Friedhelm Knippenberg

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Impressum

13 Januar 2010

Friedhelm Knippenberg Versicherungsmakler

Büros in Schwerin und Hamburg
Otto-Hahn-Str. 3
19061 Schwerin
Telefon +49 385 65888
Telefax +49 385 65890
E-Mail-Adresse vk@deckungskarten.eu

Steuernummer: 090/240/02338
Registernummer: D-REZM-8FRL3-07
Vertretungsberechtigte Person: Friedhelm Knippenberg
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler
Aufsichtsbehörde: IHK zu Schwerin, Schloßstr. 17, 19053 Schwerin, Telefon: +49 385 5103-0 www.vermittlerregister.info

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Autoversicherung

13 Januar 2010

“Welche ist die günstigste Autoversicherung” werden wir oft gefragt. Wenn es so einfach wäre, bräuchte man sich nur den Namen einer Versicherung zu merken und wir bräuchten keine Vergleichsrechner.

Der Beitrag einer Autoversicherung hängt aber von vielen Faktoren ab, die wir in unserer Berechnung abfragen: nicht nur der Fahrzeugtyp spielt eine Rolle, auch die Postleitzahl des Halters (bisher galt noch immer nur das Kennzeichen, jetzt ist auch schon die Postleitzahl wichtig!), die jährliche Fahrleistung, ob das Auto neu oder gebraucht gekauft wurde und viele andere kleine Angaben sind sehr wichtig, um wirklich die günstigste Versicherung am Markt zu finden.

Rufen Sie uns gern kostenfrei an unter 0800 3007777 oder geben selbst Ihre Daten in unseren Vergleichsrechner ein. In zwei Minuten wissen Sie schon mehr!

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Überführungskennzeichen

13 Januar 2010

Überführungskennzeichen-Versicherung Sofortversand

(Doppelkarten,Deckungskarten, eVB-Nummer, für Überführungskennzeichen, 5-Tage-Kennzeichen, Probefahrtkennzeichen)

Wieviel kosten/kostet Versicherungskarten für Kurzzeitkennzeichen, 5-Tages-Kennzeichen, Überstellungskennzeichen?

Die Deckungskarte kostet zwischen € 40 (Preis für 1 Karte) und € 35 (20 Karten). Der Versand per Post kostet nichts, per eMail kostet es € 2.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland? Ja, innerhalb der EU dürfen Sie seit März 2007 mit Kurzzeitkennzeichen fahren, die Versicherung gilt in ganze Europa- allerdings brauchen Sie dann zusätzlich eine grüne Versicherungskarte (unser Artikel Nr. 16). Es hat sich leider noch nicht bei allen Polizisten der EU herumgesprochen- daher kann es zu Problemen kommen. Sicherer exportieren Sie ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen. Die können Sie natürlich auch bei uns bestellen.

Überführungskennzeichen und eVB-Nummern

Kurzzeitkennzeichen Deutschland

Einfach hier im Onlineshop bestellen »

Achtung: seit Anfang Februar 2009 brauchen Sie bei allen Kfz-Zulassungsstellen statt der bisherigen Deckungskarten nur noch eine eVBNummer

Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Bestellung die in Ihrem Personalausweis vermerkte Adresse. Wählen Sie dafür bitte den Artikel Nr. 15 (Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer) bzw. 16 (Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte und eVB-Nummer) in unserem Onlineshop für Kurzzeitkennzeichen Überführungskennzeichen aus. Bei beiden Artikeln kann sogar der Papierversand entfallen: wir können Ihnen die Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer und die grüne Karte per eMail senden.

Der Onlineversand von Kurzzeitkennzeichen-Deckungskarten mit eVB-Nummer kann täglich (auch Samstag und Sonntag) auch außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen, da unser Shop ständig überwacht wird!

Zahlen Sie bequem per Kreditkarte oder PayPal, wir garantieren den sofortigen Versand! Wenn Sie von Ihrem Postbankkonto online überweisen, senden wir die Karte auch sofort ab, da wir dann den Eingang auf unserem Postbank-Konto sofort sehen können!

Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme, Kaskodeckung ist leider nicht möglich! Beginn der Versicherung ist immer ab Abgabe bei der Kfz-Zulassungsstelle.

Bei Überweisungen warten wir auf den Geldeingang und senden dann die Deckungskarte/eVBNummer ab.

Zur Bestellung der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen klicken Sie bitte einfach auf unseren Onlineshop für Kurzzeitkennzeichen Überführungskennzeichen

Merkblatt Überführungskennzeichen nach § 16 FZV

1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.

2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten verwendet werden.

3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.

4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.

5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.

6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.

7. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:

* Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen) seit 1. 3. 2008 ist eine eVB-Nummer notwendig- diese ist in unseren Karten vorhanden!

* Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder

* Pass mit Meldebestätigung

* Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten

Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV.

Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 € . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller. Die Kosten der Schilder hängen stark davon ab, ob vor Ihrer Zulassungsstelle nur einer oder mehrere Schilderpräger vorhanden sind!

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Kurzzeitkennzeichen

13 Januar 2010

Kurzzeitkennzeichen-Versicherung Sofortversand in Deutschland

(Doppelkarten,Deckungskarten, eVB-Nummer, für Überführungskennzeichen, 5-Tage-Kennzeichen, Probefahrtkennzeichen)

Wieviel kosten/kostet Versicherungskarten für Kurzzeitkennzeichen, 5-Tages-Kennzeichen, Überstellungskennzeichen?

Die Deckungskarte kostet zwischen € 40 (Preis für 1 Karte) und € 35 (20 Karten). Der Versand per Post kostet nichts, per eMail kostet es € 2.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland? Ja, innerhalb der EU dürfen Sie seit März 2007 mit Kurzzeitkennzeichen fahren, die Versicherung gilt in ganze Europa- allerdings brauchen Sie dann zusätzlich eine grüne Versicherungskarte (unser Artikel Nr. 16). Es hat sich leider noch nicht bei allen Polizisten der EU herumgesprochen- daher kann es zu Problemen kommen. Sicherer exportieren Sie ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen. Die können Sie natürlich auch bei uns bestellen.

Kurzzeitkennzeichen und eVB-Nummern

Kurzzeitkennzeichen Deutschland

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Achtung: seit Anfang Februar 2009 brauchen Sie bei allen Kfz-Zulassungsstellen statt der bisherigen Deckungskarten nur noch eine eVBNummer

Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Bestellung die in Ihrem Personalausweis vermerkte Adresse. Wählen Sie dafür bitte den Artikel Nr. 15 (Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer) bzw. 16 (Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte und eVB-Nummer) in unserem Onlineshop für Kurzzeitkennzeichen Überführungskennzeichen aus. Bei beiden Artikeln kann sogar der Papierversand entfallen: wir können Ihnen die Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer und die grüne Karte per eMail senden.

Der Onlineversand von Kurzzeitkennzeichen-Deckungskarten mit eVB-Nummer kann täglich (auch Samstag und Sonntag) auch außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen, da unser Shop ständig überwacht wird!

Zahlen Sie bequem per Kreditkarte oder PayPal, wir garantieren den sofortigen Versand! Wenn Sie von Ihrem Postbankkonto online überweisen, senden wir die Karte auch sofort ab, da wir dann den Eingang auf unserem Postbank-Konto sofort sehen können!

Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme, Kaskodeckung ist leider nicht möglich! Beginn der Versicherung ist immer ab Abgabe bei der Kfz-Zulassungsstelle.

Bei Überweisungen warten wir auf den Geldeingang und senden dann die Deckungskarte/eVBNummer ab.

Zur Bestellung der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen klicken Sie bitte einfach auf unseren Onlineshop für Kurzzeitkennzeichen Überführungskennzeichen

Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 16 FZV

  1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
  2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten verwendet werden.
  3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
  4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
  5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
  6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
  7. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen) seit 1. 3. 2008 ist eine eVB-Nummer notwendig- diese ist in unseren Karten vorhanden!
  • Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
  • Pass mit Meldebestätigung
  • Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten

Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV.

Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 € . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller. Die Kosten der Schilder hängen stark davon ab, ob vor Ihrer Zulassungsstelle nur einer oder mehrere Schilderpräger vorhanden sind!

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Deckungskarte

13 Januar 2010

Für die Zulassung (Anmelden auf Ihren Namen/Ihr Firma etc.) eines Autos mit “normalen” Kennzeichen brauchte man bis 2008 immer die sogenannte Deckungskarte oder Doppelkarte, um den Versicherungsschutz nachzuweisen. Jetzt brauchen Sie immer (außer bei Ausfuhrkennzeichen oder Zollkennzeichen, für die man weiterhin eine gelbe Deifachkarte in Papierform benötigt) nur noch eine eVB-Nummer, das ist ein Code aus sieben Zeichen.

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Ausfuhrkennzeichen

13 Januar 2010

Ausfuhrkennzeichen oder Zollkennzeichen, Exportkennzeichen

(Transitkennzeichen, Überführungskennzeichen ins Ausland)

Die Deckungskarten (Versicherungskarte, Doppelkarte) kosten € 46 für PKW für 15 Tage, € 55 für einen Monat. Versand erfolgt kostenfrei innerhalb Deutschlands! Die grüne Versicherungskarte ist natürlich auch im Preis enthalten! Die Kosten für längere Laufzeiten für Ausfuhrkennzeichen bis 12 Monate und Bestellvorgang finden Sie in unserem Onlineshop.

Deckungskarten für Ausfuhrkennzeichen 15 bis 360 Tage Laufzeit

Ausfuhrkennzeichen Deutschland

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Achtung: Kaufen Sie diese Karten nur bei registrierten Maklern oder Versicherungen! Es kursieren leider viele Fälschungen!

Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme- Kaskodeckung (Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung) leider nicht möglich! Die Versicherung beginnt ab Abgabe bei der Kfz-Zulassungsstelle- Sie tragen selbst Ihre Daten ein (ein Muster zum Ausfüllen der Versicherungskarte und der grünen Karte fügen wir bei).

Geben Sie einfach Ihre Bestellung auf in unserem Onlineshop für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen

Merkblatt Ausfuhrkennzeichen

Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt wie eine normale Zulassung. Das bedeutet:

Das Ausfuhrkennzeichen wird in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Falls das exportierte Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugbrief haben sollte, wird dieser in eine neue Zulassungsbescheinigung umgetauscht.

Es wird eine befristet gültige Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Die Befristung richtet sich nach der Versicherungsdauer und der Gültigkeit der Hauptuntersuchung („TÜV“). Bei Fahrzeugen mit ausländischen Papieren muss zunächst eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Falls keine EU-Typgenehmigung nachgewiesen werden kann (in der Regel durch eine Übereinstimmungsbescheinigung („COC-Papier“), ist zur Feststellung der technischen Daten ein Gutachten gem. § 21 StVZO („Haupt-TÜV“) notwendig.

Voraussetzungen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbescheinigung für Ausfuhrkennzeichen = gelbe Deckungskarte (Dreifachkarte)
  • Fahrzeugbrief – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bei zugelassenen Fahrzeugen – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nummernschilder bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Die Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (ASU) müssen bis zum Ende der Gültigkeitsdauer der Zulassung nachgewiesen sein. Die bisherigen sogenannten Ausfuhr-TÜVs“ reichen nicht mehr aus
  • Das Fahrzeug ist eventuell vorzuführen (fragen Sie die zuständige Kfz-Zulassungsstelle!)
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie den des Vollmachtgebers
  • Abmeldebescheinigung – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I – bei stillgelegten Fahrzeugen

Gebühren:

Das Ausfuhrkennzeichen kostet 33,30 Euro zuzüglich einer Gebühr für die endgültige Abmeldung von 5,60 Euro bei Kennzeichen der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle bzw. von 10,70 Euro bei auswärtigen Kennzeichen. Die Gebühr erhöht sich, wenn der Abruf der Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind, um 15,30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in unmittelbarer Nähe jeder Zulassungsbehörde.

Steuern:

Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist für maximal 12 Monate möglich. Bei einer Zuteilung von mehr als 3 Monaten ist der Fahrzeughalter steuerpflichtig. Die Steuer ist in diesem Fall im Voraus zu entrichten.

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eVB-Nummern Vergabe

13 Januar 2010

Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Bestellung die in Ihrem Personalausweis vermerkte Adresse. Wählen Sie dafür bitte den Artikel Nr. 15 (Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer) bzw. 16 (Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte und eVB-Nummer, wenn Sie mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren wollen) in unserem Onlineshop aus. Bei beiden Artikeln Nr. 15 und 16 kann sogar der Papierversand komplett entfallen: wir können Ihnen die Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer per eMail oder Fax oder SMS senden. Diese landet schon in 5 bis 10 Minuten in Ihrem Postfach. Sie können die Deckungskarte für Überführungskennzeichen dann selbst drucken und damit zur Kfz-Zulassungsstelle gehen.

Dort erhalten Sie die Schilder für 5-Tages-Kennzeichen. Die Versicherung für Kurzzeitkennzeichen kostet in unserem Shop € 40, die Versicherung für Überführungskennzeichen mit grüner Karte kosten in unserem Shop € 48. Die grüne Karte für EU-Kurzzeitkennzeichen können wir Ihnen auch per eMail senden, wenn Sie einen Farbdrucker besitzen. Der Versand der eVBNummer für Kurzzeitkennzeichen und EU-Kurzzeitkennzeichen kann natürlich sofort per eMail, per Fax oder auch per SMS erfolgen.

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