Beiträge getagged ‘Deckungskarte’

Ausfuhrkennzeichen

13 Januar 2010

Ausfuhrkennzeichen oder Zollkennzeichen, Exportkennzeichen

(Transitkennzeichen, Überführungskennzeichen ins Ausland)

Die Deckungskarten (Versicherungskarte, Doppelkarte) kosten EUR 49 für PKW für 15 Tage, EUR 58 für einen Monat. Versand erfolgt kostenfrei innerhalb Deutschlands! Die grüne Versicherungskarte ist natürlich auch im Preis enthalten! Die Kosten für längere Laufzeiten für Ausfuhrkennzeichen bis 12 Monate und Bestellvorgang finden Sie in unserem Onlineshop.

Deckungskarten für Ausfuhrkennzeichen 15 bis 360 Tage Laufzeit

Ausfuhrkennzeichen Deutschland

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Achtung: Kaufen Sie diese Karten nur bei registrierten Maklern oder Versicherungen! Es kursieren leider viele Fälschungen!

Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme- Kaskodeckung (Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung) leider nicht möglich! Die Versicherung beginnt ab Abgabe bei der Kfz-Zulassungsstelle- Sie tragen selbst Ihre Daten ein (ein Muster zum Ausfüllen der Versicherungskarte und der grünen Karte fügen wir bei).

Geben Sie einfach Ihre Bestellung auf in unserem Onlineshop für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen

Merkblatt Ausfuhrkennzeichen

Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt wie eine normale Zulassung. Das bedeutet:

Das Ausfuhrkennzeichen wird in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Falls das exportierte Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugbrief haben sollte, wird dieser in eine neue Zulassungsbescheinigung umgetauscht.

Es wird eine befristet gültige Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Die Befristung richtet sich nach der Versicherungsdauer und der Gültigkeit der Hauptuntersuchung („TÜV“). Bei Fahrzeugen mit ausländischen Papieren muss zunächst eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Falls keine EU-Typgenehmigung nachgewiesen werden kann (in der Regel durch eine Übereinstimmungsbescheinigung („COC-Papier“), ist zur Feststellung der technischen Daten ein Gutachten gem. § 21 StVZO („Haupt-TÜV“) notwendig.

Voraussetzungen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbescheinigung für Ausfuhrkennzeichen = gelbe Deckungskarte (Dreifachkarte)
  • Fahrzeugbrief – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bei zugelassenen Fahrzeugen – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nummernschilder bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Die Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (ASU) müssen bis zum Ende der Gültigkeitsdauer der Zulassung nachgewiesen sein. Die bisherigen sogenannten Ausfuhr-TÜVs“ reichen nicht mehr aus
  • Das Fahrzeug ist eventuell vorzuführen (fragen Sie die zuständige Kfz-Zulassungsstelle!)
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie den des Vollmachtgebers
  • Abmeldebescheinigung – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I – bei stillgelegten Fahrzeugen

Gebühren:

Das Ausfuhrkennzeichen kostet 33,30 Euro zuzüglich einer Gebühr für die endgültige Abmeldung von 5,60 Euro bei Kennzeichen der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle bzw. von 10,70 Euro bei auswärtigen Kennzeichen. Die Gebühr erhöht sich, wenn der Abruf der Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind, um 15,30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in unmittelbarer Nähe jeder Zulassungsbehörde.

Steuern:

Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist für maximal 12 Monate möglich. Bei einer Zuteilung von mehr als 3 Monaten ist der Fahrzeughalter steuerpflichtig. Die Steuer ist in diesem Fall im Voraus zu entrichten.

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eVB-Nummern Vergabe Kurzzeitkennzeichen

13 Januar 2010

Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Bestellung die in Ihrem Personalausweis vermerkte Adresse. Wählen Sie dafür bitte den Artikel Nr. 15 (Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer) bzw. 16 (Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte und eVB-Nummer, wenn Sie mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren wollen) in unserem Onlineshop aus. Bei beiden Artikeln Nr. 15 und 16 kann sogar der Papierversand komplett entfallen: wir können Ihnen die Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer per eMail oder Fax oder SMS senden. Diese landet schon in 5 bis 10 Minuten in Ihrem Postfach. Sie können die Deckungskarte für Überführungskennzeichen dann selbst drucken und damit zur Kfz-Zulassungsstelle gehen.

Dort erhalten Sie die Schilder für 5-Tages-Kennzeichen. Die Versicherung für Kurzzeitkennzeichen kostet in unserem Shop EUR 38,90, die Versicherung für Überführungskennzeichen mit grüner Karte kosten in unserem Shop EUR 48. Die grüne Karte für EU-Kurzzeitkennzeichen können wir Ihnen auch per eMail senden, wenn Sie einen Farbdrucker besitzen. Der Versand der eVBNummer für Kurzzeitkennzeichen und EU-Kurzzeitkennzeichen kann natürlich sofort per eMail, per Fax oder auch per SMS erfolgen.

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eVB-Nummer Kurzzeitkennzeichen

13 Januar 2010

Eine eVB oder eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) sieht z. B. so aus: AU6HT3G

Sie brauchen eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen? Dann sind Sie hier genau richtig!


Die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie bei uns natürlich sofort.

Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Bestellung die in Ihrem Personalausweis vermerkte Adresse. Wählen Sie dafür bitte den Artikel Nr. 15 (Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer) bzw. 16 (Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte und eVB-Nummer, wenn Sie mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren wollen) in unserem Onlineshop aus.

eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen Deutschland

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Bei beiden Artikeln Nr. 15 und 16 kann sogar der Papierversand komplett entfallen: wir können Ihnen die Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer per eMail oder Fax oder SMS senden. Diese landet schon in 5 bis 10 Minuten in Ihrem Postfach. Sie können die Deckungskarte für Überführungskennzeichen dann selbst drucken und damit zur Kfz-Zulassungsstelle gehen.

Dort erhalten Sie die Schilder für 5-Tages-Kennzeichen. Die Versicherung für Kurzzeitkennzeichen kostet in unserem Shop EUR 38,90, die Versicherung für Überführungskennzeichen mit grüner Karte kostet in unserem Shop EUR 48. Die grüne Karte für EU-Kurzzeitkennzeichen können wir Ihnen auch per eMail senden, wenn Sie einen Farbdrucker besitzen. Der Versand der eVBNummer für Kurzzeitkennzeichen und EU-Kurzzeitkennzeichen kann natürlich sofort per eMail, per Fax oder auch per SMS erfolgen.

Weitere Informationen über eVB-Nummern

Bei den Zulassungsbehörden fallen täglich erhebliche Mengen an Informationen und Unterlagen über Versicherungswechsel an, die bislang manuell verarbeitet werden müssen. Am 1. 3. 2008 erfolgt daher die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung. Was heißt das genau: Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch für eine Übergangszeit die gewohnten “Doppelkarten” (Deckungskarten, Versicherungsbestätigungskarten) in Papierform ausgegeben und akzeptiert. Künftig werden die Daten des Versicherungsnehmers dann auf elektronischem Wege erfasst und zwischen dem Versicherungsunternehmen und der Zulassungsbehörde direkt ausgetauscht. Die Kommunikation erfolgt über Clearingstellen – für Versicherer wird dies die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) sein und für die Zulassungsstellen das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt).

Der Ablauf bei Ausstellung einer Versicherungsbestätigung zum Abruf:

Bei einer geplanten Neuzulassung stellen Sie den Antrag auf die Versicherungsbestätigung bei Ihrem Versicherungsunternehmen oder Makler. Dieser übermittelt alle erforderlichen Daten des Versicherungsnehmers bzw. Halters an die zentrale Stelle der Versicherer (GDV). Die Daten werden dort gespeichert. Auf elektronischem Wege wird eine VB (Versicherungsbestätigung)-Nummer – eine Art PIN-Nummer – an das Versicherungsunternehmen oder den Makler übermittelt. Sie bekommen diese von Ihrem Ansprechpartner bei der Versicherung mitgeteilt. Die Versicherungsbestätigung wird später benötigt, um bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugzulassung zu beantragen. Die Zulassungsstelle fordert anhand der VB-Nummer (PIN-Nummer) auf elektronischem Wege über das KBA die Daten des Versicherungsnehmers vom GDV ab. Von dort aus werden die Daten zum Abgleich innerhalb von Sekunden via KBA an die Zulassungsstelle geleitet. Die Bestätigung der VB-Nummer und der Abgleich der Versicherungsdaten erfolgt in der Zulassungsstelle. Die Zulassungsdaten werden nach erfolgter Zulassung an das KBA übermittelt und an die zentrale Stelle der GDV weitergeleitet. Der Prozess ist nun komplett.

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