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Ausfuhrkennzeichen

13 Januar 2010

Ausfuhrkennzeichen oder Zollkennzeichen, Exportkennzeichen

(Transitkennzeichen, Überführungskennzeichen ins Ausland)

Die Deckungskarten (Versicherungskarte, Doppelkarte) kosten EUR 49 für PKW für 15 Tage, EUR 58 für einen Monat. Versand erfolgt kostenfrei innerhalb Deutschlands! Die grüne Versicherungskarte ist natürlich auch im Preis enthalten! Die Kosten für längere Laufzeiten für Ausfuhrkennzeichen bis 12 Monate und Bestellvorgang finden Sie in unserem Onlineshop.

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Achtung: Kaufen Sie diese Karten nur bei registrierten Maklern oder Versicherungen! Es kursieren leider viele Fälschungen!

Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme- Kaskodeckung (Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung) leider nicht möglich! Die Versicherung beginnt ab Abgabe bei der Kfz-Zulassungsstelle- Sie tragen selbst Ihre Daten ein (ein Muster zum Ausfüllen der Versicherungskarte und der grünen Karte fügen wir bei).

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Merkblatt Ausfuhrkennzeichen

Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt wie eine normale Zulassung. Das bedeutet:

Das Ausfuhrkennzeichen wird in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Falls das exportierte Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugbrief haben sollte, wird dieser in eine neue Zulassungsbescheinigung umgetauscht.

Es wird eine befristet gültige Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Die Befristung richtet sich nach der Versicherungsdauer und der Gültigkeit der Hauptuntersuchung („TÜV“). Bei Fahrzeugen mit ausländischen Papieren muss zunächst eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Falls keine EU-Typgenehmigung nachgewiesen werden kann (in der Regel durch eine Übereinstimmungsbescheinigung („COC-Papier“), ist zur Feststellung der technischen Daten ein Gutachten gem. § 21 StVZO („Haupt-TÜV“) notwendig.

Voraussetzungen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbescheinigung für Ausfuhrkennzeichen = gelbe Deckungskarte (Dreifachkarte)
  • Fahrzeugbrief – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bei zugelassenen Fahrzeugen – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nummernschilder bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Die Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (ASU) müssen bis zum Ende der Gültigkeitsdauer der Zulassung nachgewiesen sein. Die bisherigen sogenannten Ausfuhr-TÜVs“ reichen nicht mehr aus
  • Das Fahrzeug ist eventuell vorzuführen (fragen Sie die zuständige Kfz-Zulassungsstelle!)
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie den des Vollmachtgebers
  • Abmeldebescheinigung – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I – bei stillgelegten Fahrzeugen

Gebühren:

Das Ausfuhrkennzeichen kostet 33,30 Euro zuzüglich einer Gebühr für die endgültige Abmeldung von 5,60 Euro bei Kennzeichen der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle bzw. von 10,70 Euro bei auswärtigen Kennzeichen. Die Gebühr erhöht sich, wenn der Abruf der Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind, um 15,30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in unmittelbarer Nähe jeder Zulassungsbehörde.

Steuern:

Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist für maximal 12 Monate möglich. Bei einer Zuteilung von mehr als 3 Monaten ist der Fahrzeughalter steuerpflichtig. Die Steuer ist in diesem Fall im Voraus zu entrichten.

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