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Kurzzeitkennzeichen mit Schildern komplett mit Versand

28 Mai 2011

Kurzzeitkennzeichen-Schilder Sofortversand nach Deutschland oder EU

(eVB-Nummer, Schilder, für Überführungskennzeichen, 5-Tage-Kennzeichen, Probefahrtkennzeichen, Überstellungskennzeichen)

Neuerdings können wir Ihnen die Schilder für Kurzzeitkennzeichen komplett mit Fahrzeugschein und Haftpflichtversicherung auf Ihren Namen ausgestellt per UPS-Express senden!

Die Kurzzeitkennzeichen sind, wenn Sie bei Ihnen ankommen, noch vier Tage gültig.

Dieser Artikel kostet EUR 127,50.


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31 März 2010

Sie brauchen eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen? Dann sind Sie hier genau richtig!

eVB

Bestellen Sie jetzt Ihre eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen) oder Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen, Zollkennzeichen), jeweils für alle Fahrzeugarten verwendbar.

5-Tage-Versicherung per Onlineversand als PDF-Datei, Fax oder SMS möglich!

eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen Deutschland

Einfach hier im Onlineshop bestellen »

Deckungskarten für Ausfuhrkennzeichen 15 bis 360 Tage Laufzeit

Ausfuhrkennzeichen Deutschland

Einfach hier im Onlineshop bestellen »

Klicken Sie einfach auf das Schild mit dem gelben Balken, wenn Sie eine Versicherung für 5-Tages-Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen, Kurzzeitversicherung) brauchen. Die Versicherungskarte kostet nur EUR 38,90! Wir bieten auch die Versicherung für Überführungskennzeichen mit grüner Karte (EU-Kurzzeitkennzeichen) mit eVB-Nr an. Diese Versicherungen kosten EUR 48.

Der Onlineversand von Kurzzeitkennzeichen-Deckungskarten mit eVBNummer kann täglich (auch abends bis mindestens 22 Uhr und Samstag und Sonntag) auch außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen, da unser Shop ständig überwacht wird!

Wir haben auch Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen für LKW, Anhänger sowie längere Laufzeiten und Tageszulassungen:

Wir garantieren den sofortigen kostenlosen Versand der eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen und der Deckungskarten für Ausfuhrkennzeichen! Sie zahlen bequem per Kreditkarte oder PayPal und haben schon morgen die gewünschte Versicherungskarte in Ihrem Briefkasten.

Natürlich können Sie uns auch kostenfrei anrufen,
damit wir  eine Berechnung für Sie durchführen: 0800 3007777.

Wenn Sie die Versicherungskarte für Kurzzeitkennzeichen sofort brauchen, wählen Sie den Onlineversand- dieser kostet zwar € 2 mehr, dann haben Sie die Deckungskarte mit eVB-Nummer schon in 10 Minuten in Ihrem Postfach und können sie selbst ausdrucken. Natürlich können Sie auch überweisen, dann versenden wir nach Geldeingang.

Achtung: Kaufen Sie die Karten für Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) nur bei registrierten Maklern oder einer Versicherung, da leider immer wieder Fälschungen am Markt verkauft werden.

Büro

Schwerin Zentralbüro
Norderstedt bei Hamburg
kostenfrei
Skype
E-Mail

Telefon

0385-65888
040-60680920
0800-3007777
friekhelm
vk@deckungskarten.eu

Telefax

0385-65890
040-60671004

Friedhelm Knippenberg Versicherungsmakler

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eVB-Nummer, Kurzzeitkennzeichen, Überführungskennzeichen & Co.

13 März 2010

Die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen kostet jetzt nur noch EUR 38,90! Der Onlineversand per eMail erfolgt nach Ihrer bezahlten Bestellung (Sie können mit PayPal oder Kreditkarte zahlen oder überweisen) sofort, abends und am Wochenende kann es schon etwas länger dauern, da wir natürlich dann nicht ständig am Rechner sitzen.


Die Versicherungskarten für Ausfuhrkennzeichen können nur per Post versendet werden.

Bei Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen, Transitkennzeichen, Überführungskennzeichen ins Ausland) ist das eVB-Verfahren noch nicht eingeführt worden. Hier erhalten Sie, wie schon seit Jahren, immer einen dreifachen gelben Kartensatz und eine grüne Karte. Der gelbe Kartensatz kann nicht online, sondern nur per Post versendet werden.

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Ausfuhrkennzeichen

13 Januar 2010

Ausfuhrkennzeichen oder Zollkennzeichen, Exportkennzeichen

(Transitkennzeichen, Überführungskennzeichen ins Ausland)

Die Deckungskarten (Versicherungskarte, Doppelkarte) kosten EUR 49 für PKW für 15 Tage, EUR 58 für einen Monat. Versand erfolgt kostenfrei innerhalb Deutschlands! Die grüne Versicherungskarte ist natürlich auch im Preis enthalten! Die Kosten für längere Laufzeiten für Ausfuhrkennzeichen bis 12 Monate und Bestellvorgang finden Sie in unserem Onlineshop.

Deckungskarten für Ausfuhrkennzeichen 15 bis 360 Tage Laufzeit

Ausfuhrkennzeichen Deutschland

Einfach hier im Onlineshop bestellen »

Achtung: Kaufen Sie diese Karten nur bei registrierten Maklern oder Versicherungen! Es kursieren leider viele Fälschungen!

Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme- Kaskodeckung (Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung) leider nicht möglich! Die Versicherung beginnt ab Abgabe bei der Kfz-Zulassungsstelle- Sie tragen selbst Ihre Daten ein (ein Muster zum Ausfüllen der Versicherungskarte und der grünen Karte fügen wir bei).

Geben Sie einfach Ihre Bestellung auf in unserem Onlineshop für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen

Merkblatt Ausfuhrkennzeichen

Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt wie eine normale Zulassung. Das bedeutet:

Das Ausfuhrkennzeichen wird in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Falls das exportierte Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugbrief haben sollte, wird dieser in eine neue Zulassungsbescheinigung umgetauscht.

Es wird eine befristet gültige Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Die Befristung richtet sich nach der Versicherungsdauer und der Gültigkeit der Hauptuntersuchung („TÜV“). Bei Fahrzeugen mit ausländischen Papieren muss zunächst eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Falls keine EU-Typgenehmigung nachgewiesen werden kann (in der Regel durch eine Übereinstimmungsbescheinigung („COC-Papier“), ist zur Feststellung der technischen Daten ein Gutachten gem. § 21 StVZO („Haupt-TÜV“) notwendig.

Voraussetzungen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbescheinigung für Ausfuhrkennzeichen = gelbe Deckungskarte (Dreifachkarte)
  • Fahrzeugbrief – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bei zugelassenen Fahrzeugen – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nummernschilder bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Die Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (ASU) müssen bis zum Ende der Gültigkeitsdauer der Zulassung nachgewiesen sein. Die bisherigen sogenannten Ausfuhr-TÜVs“ reichen nicht mehr aus
  • Das Fahrzeug ist eventuell vorzuführen (fragen Sie die zuständige Kfz-Zulassungsstelle!)
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie den des Vollmachtgebers
  • Abmeldebescheinigung – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I – bei stillgelegten Fahrzeugen

Gebühren:

Das Ausfuhrkennzeichen kostet 33,30 Euro zuzüglich einer Gebühr für die endgültige Abmeldung von 5,60 Euro bei Kennzeichen der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle bzw. von 10,70 Euro bei auswärtigen Kennzeichen. Die Gebühr erhöht sich, wenn der Abruf der Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind, um 15,30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in unmittelbarer Nähe jeder Zulassungsbehörde.

Steuern:

Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist für maximal 12 Monate möglich. Bei einer Zuteilung von mehr als 3 Monaten ist der Fahrzeughalter steuerpflichtig. Die Steuer ist in diesem Fall im Voraus zu entrichten.

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