Überführungskennzeichen-Versicherung Sofortversand
(Doppelkarten,Deckungskarten, eVB-Nummer, für Überführungskennzeichen, 5-Tage-Kennzeichen, Probefahrtkennzeichen)
Wieviel kosten/kostet Versicherungskarten für Kurzzeitkennzeichen, 5-Tages-Kennzeichen, Überstellungskennzeichen?
Die Deckungskarte kostet zwischen EUR 38,90 (Preis für 1 Karte) und EUR 35 (20 Karten). Der Versand ist kostenfrei.
Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland? Ja, innerhalb der EU dürfen Sie seit März 2007 mit Kurzzeitkennzeichen fahren, die Versicherung gilt in ganze Europa- allerdings brauchen Sie dann zusätzlich eine grüne Versicherungskarte (unser Artikel Nr. 16). Es hat sich leider noch nicht bei allen Polizisten der EU herumgesprochen- daher kann es zu Problemen kommen. Sicherer exportieren Sie ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen. Die können Sie natürlich auch bei uns bestellen.

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Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Bestellung die in Ihrem Personalausweis vermerkte Adresse. Wählen Sie dafür bitte den Artikel Nr. 15 (Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer) bzw. 16 (Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte und eVB-Nummer) in unserem Onlineshop für Kurzzeitkennzeichen Überführungskennzeichen aus. Bei beiden Artikeln kann sogar der Papierversand entfallen: wir können Ihnen die Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer und die grüne Karte per eMail senden.
Der Onlineversand von Kurzzeitkennzeichen-Deckungskarten mit eVB-Nummer kann täglich (auch Samstag und Sonntag) auch außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen, da unser Shop ständig überwacht wird!
Zahlen Sie bequem per Kreditkarte oder PayPal, wir garantieren den sofortigen Versand! Wenn Sie von Ihrem Postbankkonto online überweisen, senden wir die Karte auch sofort ab, da wir dann den Eingang auf unserem Postbank-Konto sofort sehen können!
Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme, Kaskodeckung ist leider nicht möglich! Beginn der Versicherung ist immer ab Abgabe bei der Kfz-Zulassungsstelle.
Bei Überweisungen warten wir auf den Geldeingang und senden dann die Deckungskarte/eVBNummer ab.
Zur Bestellung der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen klicken Sie bitte einfach auf unseren Onlineshop für Kurzzeitkennzeichen Überführungskennzeichen
Merkblatt Überführungskennzeichen nach § 16 FZV
1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten verwendet werden.
3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
7. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
* Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen) seit 1. 3. 2008 ist eine eVB-Nummer notwendig- diese ist in unseren Karten vorhanden!
* Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
* Pass mit Meldebestätigung
* Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV.
Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 EUR . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller. Die Kosten der Schilder hängen stark davon ab, ob vor Ihrer Zulassungsstelle nur einer oder mehrere Schilderpräger vorhanden sind!
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