Beiträge getagged ‘Überführungskennzeichen’

Autoversicherungen und Kennzeichen

31 März 2010

Sie brauchen eine eVB-Nummer zur endgültigen Zulassung Ihres Autos oder für ein Kurzzeitkennzeichen? Dann sind Sie hier genau richtig!

eVB

Berechnen Sie in zwei Minuten die für Sie günstigste Versicherung für PKW, LKW und Sonderfahrzeuge und bekommen in Kürze die entsprechende eVB-Nummer. Autoversicherung einfach online berechnen »

Oder bestellen Sie jetzt Ihre Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen) oder Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen) (Doppelkarte, eVB-Nummer) für alle Fahrzeugarten.

5-Tage-Versicherung sogar per Onlineversand als PDF-Datei, Fax oder SMS möglich!

eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen

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Deckungskarten für Ausfuhrkennzeichen 15 bis 360 Tage Laufzeit

Ausfuhrkennzeichen Deutschland

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Klicken Sie einfach auf das Schild mit dem gelben Balken, wenn Sie eine Versicherung für 5-Tages-Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen, Kurzzeitversicherung) brauchen. Die Versicherungskarte kostet nur € 40! Wir bieten auch die Versicherung für Überführungskennzeichen mit grüner Karte (EU-Kurzzeitkennzeichen) mit eVB-Nr an. Diese Versicherungen kosten € 48.

Der Onlineversand von Kurzzeitkennzeichen-Deckungskarten mit eVBNummer kann täglich (auch abends bis mindestens 22 Uhr und Samstag und Sonntag) auch außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen, da unser Shop ständig überwacht wird!

Wir haben auch Versicherungen für Ausfuhrkennzeichen für LKW, Anhänger sowie längere Laufzeiten und Tageszulassungen:

Wir garantieren den sofortigen kostenlosen Versand der eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen und der Deckungskarten für Ausfuhrkennzeichen! Sie zahlen bequem per Kreditkarte oder PayPal und haben schon morgen die gewünschte Versicherungskarte in Ihrem Briefkasten.

Natürlich können Sie uns auch kostenfrei anrufen,
damit wir  eine Berechnung für Sie durchführen: 0800 3007777.

Wenn Sie die Versicherungskarte für Kurzzeitkennzeichen sofort brauchen, wählen Sie den Onlineversand- dieser kostet zwar € 2 mehr, dann haben Sie die Deckungskarte mit eVB-Nummer schon in 10 Minuten in Ihrem Postfach und können sie selbst ausdrucken. Natürlich können Sie auch überweisen, dann versenden wir nach Geldeingang.

Achtung: Kaufen Sie die Karten für Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) nur bei registrierten Maklern oder einer Versicherung, da leider immer wieder Fälschungen am Markt verkauft werden.

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Friedhelm Knippenberg Versicherungsmakler

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eVB-Nummer, Kurzzeitkennzeichen, Überführungskennzeichen & Co.

13 März 2010

Die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen kostet jetzt nur noch € 40! Der Onlineversand erfolgt nach Ihrer bezahlten Bestellung (Sie können mit PayPal oder Kreditkarte zahlen oder überweisen) sofort, abends und am Wochenende kann es schon etwas länger dauern, da wir natürlich dann nicht ständig am Rechner sitzen. Die Versicherungskarten für Ausfuhrkennzeichen können nur per Post versendet werden.

Bei Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen, Transitkennzeichen, Überführungskennzeichen ins Ausland) ist das eVB-Verfahren noch nicht eingeführt worden. Hier erhalten Sie, wie schon seit Jahren, immer einen dreifachen gelben Kartensatz und eine grüne Karte. Der gelbe Kartensatz kann nicht online, sondern nur per Post versendet werden.

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eVB-Nummern

26 Februar 2010

Sie brauchen eine eVB-Nummer zur endgültigen Zulassung Ihres Autos? Dann sind Sie hier genau richtig! Berechnen Sie in zwei Minuten die für Sie günstigste Versicherung und bekommen sofort die entsprechende eVB-Nummer. Klicken Sie einfach hier

Natürlich können Sie uns auch kostenfrei anrufen, damit wir die Berechnung für Sie machen: 0800 3007777.

Bestellen Sie jetzt Ihre Deckungskarte für Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen) oder Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen) (Doppelkarte, eVB-Nummer) für alle Fahrzeugarten, für 5-Tage-Versicherung sogar Onlineversand als pdf-Datei oder Fax oder SMS möglich! Klicken Sie einfach unten auf das Schild mit dem gelben Balken, wenn Sie eine Versicherung für 5-Tages-Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen, Kurzzeitversicherung) brauchen. Die Versicherungskarte kostet nur € 40! Wir bieten auch die Versicherung für Überführungskennzeichen mit grüner Karte (EU-Kurzzeitkennzeichen) mit eVB-Nr an. Diese Versicherungen kosten € 48.

Der Onlineversand von Kurzzeitkennzeichen-Deckungskarten mit eVBNummer kann täglich (auch abends bis mindestens 22 Uhr und Samstag und Sonntag) auch außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen, da unser Shop ständig überwacht wird!

Wir garantieren den sofortigen kostenlosen Versand der eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen und der Deckungskarten für Ausfuhrkennzeichen! Sie zahlen bequem per Kreditkarte oder PayPal und haben schon morgen die gewünschte Versicherungskarte in Ihrem Briefkasten. Wenn Sie die Versicherungskarte für Kurzzeitkennzeichen sofort brauchen, wählen Sie den Onlineversand- dieser kostet zwar € 2 mehr, dann haben Sie die Deckungskarte mit eVB-Nummer schon in 10 Minuten in Ihrem Postfach und können sie selbst ausdrucken. Natürlich können Sie auch überweisen, dann versenden wir nach Geldeingang.

Achtung: Kaufen Sie die Karten für Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen) nur bei registrierten Maklern oder einer Versicherung ! Es kursieren leider viele Fälschungen am Markt!

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Transitkennzeichen

26 Februar 2010

Ausfuhrkennzeichen Zollkennzeichen Exportkennzeichen Kurzzeitkennzeichen Überführungskennzeichen

(Transitkennzeichen, Überführungskennzeichen ins Ausland)

Die Deckungskarten (Versicherungskarte, Doppelkarte) kosten € 46 für PKW für 15 Tage, € 55 für einen Monat. Versand erfolgt kostenfrei innerhalb Deutschlands! Die grüne Versicherungskarte ist natürlich auch im Preis enthalten! Die Kosten für längere Laufzeiten für Ausfuhrkennzeichen bis 12 Monate und Bestellvorgang finden Sie in unserem Onlineshop

Transitkennzeichen 15 bis 360 Tage Laufzeit

Ausfuhrkennzeichen Deutschland

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Achtung: Kaufen Sie diese Karten nur bei registrierten Maklern oder Versicherungen! Es kursieren leider viele Fälschungen!

Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme- Kaskodeckung (Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung) leider nicht möglich! Die Versicherung beginnt ab Abgabe bei der Kfz-Zulassungsstelle- Sie tragen selbst Ihre Daten ein (ein Muster zum Ausfüllen der Versicherungskarte und der grünen Karte fügen wir bei).Die eVB-Nummer (seit 1. März 2008 Ersatz für Deckungskarte) für Kurzzeitkennzeichen, auch bekannt als 5-Tages-Kennzeichen oder Überführungskennzeichen (kostet nur € 40) und für EU-Kurzzeitkennzeichen mit grüner Versicherungskarte (kostet nur € 48) erhalten Sie natürlich auch in unserem

Onlineshop für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen

Zahlen Sie bequem per Kreditkarte oder PayPal, wir garantieren den sofortigen Versand! Wenn Sie von Ihrem Postbankkonto online überweisen, senden wir die Karte auch sofort ab, da wir dann den Eingang auf unserem Postbank-Konto sofort sehen können!

Bei Überweisungen warten wir auf den Geldeingang und senden dann die Deckungskarte(n) ab.

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Kennzeichen

13 Januar 2010

Alle Kraftfahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, brauchen ein amtliches Kennzeichen. Es gibt im wesentlichen folgende Kennzeichen:

1. “normale” Kennzeichen im Format HH-AA 1234
2. Kurzzeitkennzeichen, Überführungskennzeichen, 5-Tage-Kennzeichen im Format HH 04321 mit gelbem Rand
3. Ausfuhrkennzeichen, Zollenkennzeichen im Format HH 1234 mit rotem Rand

Für die Zuteilung der Kennzeichen wird bei der Kfz-Zulassungsbehörde immer ein Versicherungsnachweis benötigt, entweder in Form der eVB-Nummer (für 1. und 2.) oder in Form der gelben Dreifachkarte (für 3.)

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Überführungskennzeichen

13 Januar 2010

Überführungskennzeichen-Versicherung Sofortversand

(Doppelkarten,Deckungskarten, eVB-Nummer, für Überführungskennzeichen, 5-Tage-Kennzeichen, Probefahrtkennzeichen)

Wieviel kosten/kostet Versicherungskarten für Kurzzeitkennzeichen, 5-Tages-Kennzeichen, Überstellungskennzeichen?

Die Deckungskarte kostet zwischen € 40 (Preis für 1 Karte) und € 35 (20 Karten). Der Versand per Post kostet nichts, per eMail kostet es € 2.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland? Ja, innerhalb der EU dürfen Sie seit März 2007 mit Kurzzeitkennzeichen fahren, die Versicherung gilt in ganze Europa- allerdings brauchen Sie dann zusätzlich eine grüne Versicherungskarte (unser Artikel Nr. 16). Es hat sich leider noch nicht bei allen Polizisten der EU herumgesprochen- daher kann es zu Problemen kommen. Sicherer exportieren Sie ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen. Die können Sie natürlich auch bei uns bestellen.

Überführungskennzeichen und eVB-Nummern

Kurzzeitkennzeichen Deutschland

Einfach hier im Onlineshop bestellen »

Achtung: seit Anfang Februar 2009 brauchen Sie bei allen Kfz-Zulassungsstellen statt der bisherigen Deckungskarten nur noch eine eVBNummer

Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Bestellung die in Ihrem Personalausweis vermerkte Adresse. Wählen Sie dafür bitte den Artikel Nr. 15 (Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer) bzw. 16 (Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte und eVB-Nummer) in unserem Onlineshop für Kurzzeitkennzeichen Überführungskennzeichen aus. Bei beiden Artikeln kann sogar der Papierversand entfallen: wir können Ihnen die Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer und die grüne Karte per eMail senden.

Der Onlineversand von Kurzzeitkennzeichen-Deckungskarten mit eVB-Nummer kann täglich (auch Samstag und Sonntag) auch außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen, da unser Shop ständig überwacht wird!

Zahlen Sie bequem per Kreditkarte oder PayPal, wir garantieren den sofortigen Versand! Wenn Sie von Ihrem Postbankkonto online überweisen, senden wir die Karte auch sofort ab, da wir dann den Eingang auf unserem Postbank-Konto sofort sehen können!

Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme, Kaskodeckung ist leider nicht möglich! Beginn der Versicherung ist immer ab Abgabe bei der Kfz-Zulassungsstelle.

Bei Überweisungen warten wir auf den Geldeingang und senden dann die Deckungskarte/eVBNummer ab.

Zur Bestellung der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen klicken Sie bitte einfach auf unseren Onlineshop für Kurzzeitkennzeichen Überführungskennzeichen

Merkblatt Überführungskennzeichen nach § 16 FZV

1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.

2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten verwendet werden.

3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.

4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.

5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.

6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.

7. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:

* Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen) seit 1. 3. 2008 ist eine eVB-Nummer notwendig- diese ist in unseren Karten vorhanden!

* Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder

* Pass mit Meldebestätigung

* Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten

Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV.

Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 € . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller. Die Kosten der Schilder hängen stark davon ab, ob vor Ihrer Zulassungsstelle nur einer oder mehrere Schilderpräger vorhanden sind!

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Kurzzeitkennzeichen

13 Januar 2010

Kurzzeitkennzeichen-Versicherung Sofortversand in Deutschland

(Doppelkarten,Deckungskarten, eVB-Nummer, für Überführungskennzeichen, 5-Tage-Kennzeichen, Probefahrtkennzeichen)

Wieviel kosten/kostet Versicherungskarten für Kurzzeitkennzeichen, 5-Tages-Kennzeichen, Überstellungskennzeichen?

Die Deckungskarte kostet zwischen € 40 (Preis für 1 Karte) und € 35 (20 Karten). Der Versand per Post kostet nichts, per eMail kostet es € 2.

Gilt das Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland? Ja, innerhalb der EU dürfen Sie seit März 2007 mit Kurzzeitkennzeichen fahren, die Versicherung gilt in ganze Europa- allerdings brauchen Sie dann zusätzlich eine grüne Versicherungskarte (unser Artikel Nr. 16). Es hat sich leider noch nicht bei allen Polizisten der EU herumgesprochen- daher kann es zu Problemen kommen. Sicherer exportieren Sie ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen. Die können Sie natürlich auch bei uns bestellen.

Kurzzeitkennzeichen und eVB-Nummern

Kurzzeitkennzeichen Deutschland

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Achtung: seit Anfang Februar 2009 brauchen Sie bei allen Kfz-Zulassungsstellen statt der bisherigen Deckungskarten nur noch eine eVBNummer

Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Bestellung die in Ihrem Personalausweis vermerkte Adresse. Wählen Sie dafür bitte den Artikel Nr. 15 (Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer) bzw. 16 (Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte und eVB-Nummer) in unserem Onlineshop für Kurzzeitkennzeichen Überführungskennzeichen aus. Bei beiden Artikeln kann sogar der Papierversand entfallen: wir können Ihnen die Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer und die grüne Karte per eMail senden.

Der Onlineversand von Kurzzeitkennzeichen-Deckungskarten mit eVB-Nummer kann täglich (auch Samstag und Sonntag) auch außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen, da unser Shop ständig überwacht wird!

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Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme, Kaskodeckung ist leider nicht möglich! Beginn der Versicherung ist immer ab Abgabe bei der Kfz-Zulassungsstelle.

Bei Überweisungen warten wir auf den Geldeingang und senden dann die Deckungskarte/eVBNummer ab.

Zur Bestellung der Versicherung für Kurzzeitkennzeichen klicken Sie bitte einfach auf unseren Onlineshop für Kurzzeitkennzeichen Überführungskennzeichen

Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 16 FZV

  1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
  2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten verwendet werden.
  3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
  4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
  5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
  6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
  7. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen) seit 1. 3. 2008 ist eine eVB-Nummer notwendig- diese ist in unseren Karten vorhanden!
  • Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
  • Pass mit Meldebestätigung
  • Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten

Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV.

Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 € . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller. Die Kosten der Schilder hängen stark davon ab, ob vor Ihrer Zulassungsstelle nur einer oder mehrere Schilderpräger vorhanden sind!

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Ausfuhrkennzeichen

13 Januar 2010

Ausfuhrkennzeichen oder Zollkennzeichen, Exportkennzeichen

(Transitkennzeichen, Überführungskennzeichen ins Ausland)

Die Deckungskarten (Versicherungskarte, Doppelkarte) kosten € 46 für PKW für 15 Tage, € 55 für einen Monat. Versand erfolgt kostenfrei innerhalb Deutschlands! Die grüne Versicherungskarte ist natürlich auch im Preis enthalten! Die Kosten für längere Laufzeiten für Ausfuhrkennzeichen bis 12 Monate und Bestellvorgang finden Sie in unserem Onlineshop.

Deckungskarten für Ausfuhrkennzeichen 15 bis 360 Tage Laufzeit

Ausfuhrkennzeichen Deutschland

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Achtung: Kaufen Sie diese Karten nur bei registrierten Maklern oder Versicherungen! Es kursieren leider viele Fälschungen!

Versicherungsschutz: Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme- Kaskodeckung (Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung) leider nicht möglich! Die Versicherung beginnt ab Abgabe bei der Kfz-Zulassungsstelle- Sie tragen selbst Ihre Daten ein (ein Muster zum Ausfüllen der Versicherungskarte und der grünen Karte fügen wir bei).

Geben Sie einfach Ihre Bestellung auf in unserem Onlineshop für Ausfuhrkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen

Merkblatt Ausfuhrkennzeichen

Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt wie eine normale Zulassung. Das bedeutet:

Das Ausfuhrkennzeichen wird in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Falls das exportierte Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugbrief haben sollte, wird dieser in eine neue Zulassungsbescheinigung umgetauscht.

Es wird eine befristet gültige Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Die Befristung richtet sich nach der Versicherungsdauer und der Gültigkeit der Hauptuntersuchung („TÜV“). Bei Fahrzeugen mit ausländischen Papieren muss zunächst eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Falls keine EU-Typgenehmigung nachgewiesen werden kann (in der Regel durch eine Übereinstimmungsbescheinigung („COC-Papier“), ist zur Feststellung der technischen Daten ein Gutachten gem. § 21 StVZO („Haupt-TÜV“) notwendig.

Voraussetzungen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbescheinigung für Ausfuhrkennzeichen = gelbe Deckungskarte (Dreifachkarte)
  • Fahrzeugbrief – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein bei zugelassenen Fahrzeugen – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nummernschilder bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Die Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (ASU) müssen bis zum Ende der Gültigkeitsdauer der Zulassung nachgewiesen sein. Die bisherigen sogenannten Ausfuhr-TÜVs“ reichen nicht mehr aus
  • Das Fahrzeug ist eventuell vorzuführen (fragen Sie die zuständige Kfz-Zulassungsstelle!)
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie den des Vollmachtgebers
  • Abmeldebescheinigung – ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I – bei stillgelegten Fahrzeugen

Gebühren:

Das Ausfuhrkennzeichen kostet 33,30 Euro zuzüglich einer Gebühr für die endgültige Abmeldung von 5,60 Euro bei Kennzeichen der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle bzw. von 10,70 Euro bei auswärtigen Kennzeichen. Die Gebühr erhöht sich, wenn der Abruf der Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind, um 15,30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in unmittelbarer Nähe jeder Zulassungsbehörde.

Steuern:

Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist für maximal 12 Monate möglich. Bei einer Zuteilung von mehr als 3 Monaten ist der Fahrzeughalter steuerpflichtig. Die Steuer ist in diesem Fall im Voraus zu entrichten.

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eVB-Nummern Vergabe

13 Januar 2010

Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Bestellung die in Ihrem Personalausweis vermerkte Adresse. Wählen Sie dafür bitte den Artikel Nr. 15 (Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer) bzw. 16 (Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte und eVB-Nummer, wenn Sie mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren wollen) in unserem Onlineshop aus. Bei beiden Artikeln Nr. 15 und 16 kann sogar der Papierversand komplett entfallen: wir können Ihnen die Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer per eMail oder Fax oder SMS senden. Diese landet schon in 5 bis 10 Minuten in Ihrem Postfach. Sie können die Deckungskarte für Überführungskennzeichen dann selbst drucken und damit zur Kfz-Zulassungsstelle gehen.

Dort erhalten Sie die Schilder für 5-Tages-Kennzeichen. Die Versicherung für Kurzzeitkennzeichen kostet in unserem Shop € 40, die Versicherung für Überführungskennzeichen mit grüner Karte kosten in unserem Shop € 48. Die grüne Karte für EU-Kurzzeitkennzeichen können wir Ihnen auch per eMail senden, wenn Sie einen Farbdrucker besitzen. Der Versand der eVBNummer für Kurzzeitkennzeichen und EU-Kurzzeitkennzeichen kann natürlich sofort per eMail, per Fax oder auch per SMS erfolgen.

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eVB-Nummer

13 Januar 2010

Eine eVB oder eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) sieht z. B. so aus: AU6HT3G

Sie brauchen eine eVB-Nummer zur endgültigen Zulassung Ihres Autos oder nur für ein Kurzzeitkennzeichen? Dann sind Sie hier genau richtig! Berechnen Sie in zwei Minuten die für Sie günstigste Versicherung und bekommen sofort die entsprechende eVB-Nummer. Wir berechnen aus ca. 250 verschiedenen Tarifen die für Sie günstigste Autoversicherung aus, kostenlos! Klicken Sie einfach hier

Natürlich können Sie uns auch kostenfrei anrufen, damit wir die Berechnung für Sie machen.
Telefon: 0800 3007777

Die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie bei uns natürlich auch sofort.

Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Bestellung die in Ihrem Personalausweis vermerkte Adresse. Wählen Sie dafür bitte den Artikel Nr. 15 (Kurzzeitkennzeichen mit eVB-Nummer) bzw. 16 (Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte und eVB-Nummer, wenn Sie mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren wollen) in unserem Onlineshop aus.

eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen Deutschland

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Bei beiden Artikeln Nr. 15 und 16 kann sogar der Papierversand komplett entfallen: wir können Ihnen die Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer per eMail oder Fax oder SMS senden. Diese landet schon in 5 bis 10 Minuten in Ihrem Postfach. Sie können die Deckungskarte für Überführungskennzeichen dann selbst drucken und damit zur Kfz-Zulassungsstelle gehen.

Dort erhalten Sie die Schilder für 5-Tages-Kennzeichen. Die Versicherung für Kurzzeitkennzeichen kostet in unserem Shop € 40, die Versicherung für Überführungskennzeichen mit grüner Karte kosten in unserem Shop € 48. Die grüne Karte für EU-Kurzzeitkennzeichen können wir Ihnen auch per eMail senden, wenn Sie einen Farbdrucker besitzen. Der Versand der eVBNummer für Kurzzeitkennzeichen und EU-Kurzzeitkennzeichen kann natürlich sofort per eMail, per Fax oder auch per SMS erfolgen.

Weitere Informationen über eVB-Nummern

Bei den Zulassungsbehörden fallen täglich erhebliche Mengen an Informationen und Unterlagen über Versicherungswechsel an, die bislang manuell verarbeitet werden müssen. Am 1. 3. 2008 erfolgt daher die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung. Was heißt das genau: Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch für eine Übergangszeit die gewohnten “Doppelkarten” (Deckungskarten, Versicherungsbestätigungskarten) in Papierform ausgegeben und akzeptiert. Künftig werden die Daten des Versicherungsnehmers dann auf elektronischem Wege erfasst und zwischen dem Versicherungsunternehmen und der Zulassungsbehörde direkt ausgetauscht. Die Kommunikation erfolgt über Clearingstellen – für Versicherer wird dies die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) sein und für die Zulassungsstellen das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt).

Der Ablauf bei Ausstellung einer Versicherungsbestätigung zum Abruf ab 1. 3. 2008:

Bei einer geplanten Neuzulassung stellen Sie den Antrag auf die Versicherungsbestätigung bei Ihrem Versicherungsunternehmen oder Makler. Dieser übermittelt alle erforderlichen Daten des Versicherungsnehmers bzw. Halters an die zentrale Stelle der Versicherer (GDV). Die Daten werden dort gespeichert. Auf elektronischem Wege wird eine VB (Versicherungsbestätigung)-Nummer – eine Art PIN-Nummer – an das Versicherungsunternehmen oder den Makler übermittelt. Sie bekommen diese von Ihrem Ansprechpartner bei der Versicherung mitgeteilt. Die Versicherungsbestätigung wird später benötigt, um bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugzulassung zu beantragen. Die Zulassungsstelle fordert anhand der VB-Nummer (PIN-Nummer) auf elektronischem Wege über das KBA die Daten des Versicherungsnehmers vom GDV ab. Von dort aus werden die Daten zum Abgleich innerhalb von Sekunden via KBA an die Zulassungsstelle geleitet. Die Bestätigung der VB-Nummer und der Abgleich der Versicherungsdaten erfolgt in der Zulassungsstelle. Die Zulassungsdaten werden nach erfolgter Zulassung an das KBA übermittelt und an die zentrale Stelle der GDV weitergeleitet. Der Prozess ist nun komplett.

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