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eVB-Nummer Kurzzeitkennzeichen

13 Januar 2010

Eine eVB oder eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) sieht z. B. so aus: AU6HT3G

Sie brauchen eine eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen? Dann sind Sie hier genau richtig!


Die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie bei uns natürlich sofort.

Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Bestellung die in Ihrem Personalausweis vermerkte Adresse. Wählen Sie dafür bitte Kurzzeitkennzeichen NATIONAL oder Kurzzeitkennzeichen EUROPAWEIT mit grüner Karte und eVB-Nummer, wenn Sie mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren wollen in unserem Onlineshop aus.

eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen Deutschland

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Sie sehen die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen sofort am Bildschirm, zusätzlich bekommen Sie die eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen (auch die grüne Karte) und die Rechnung per eMail gesendet.

Dort erhalten Sie die Schilder für 5-Tages-Kennzeichen. Die Versicherung für Kurzzeitkennzeichen kostet in unserem Shop EUR 38,90, die Versicherung für Überführungskennzeichen mit grüner Karte kostet in unserem Shop EUR 48.

Weitere Informationen über eVB-Nummern

Bei den Zulassungsbehörden fallen täglich erhebliche Mengen an Informationen und Unterlagen über Versicherungswechsel an, die bislang manuell verarbeitet werden müssen. Am 1. 3. 2008 erfolgt daher die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung. Was heißt das genau: Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch für eine Übergangszeit die gewohnten “Doppelkarten” (Deckungskarten, Versicherungsbestätigungskarten) in Papierform ausgegeben und akzeptiert. Künftig werden die Daten des Versicherungsnehmers dann auf elektronischem Wege erfasst und zwischen dem Versicherungsunternehmen und der Zulassungsbehörde direkt ausgetauscht. Die Kommunikation erfolgt über Clearingstellen – für Versicherer wird dies die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) sein und für die Zulassungsstellen das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt).

Der Ablauf bei Ausstellung einer Versicherungsbestätigung zum Abruf:

Bei einer geplanten Neuzulassung stellen Sie den Antrag auf die Versicherungsbestätigung bei Ihrem Versicherungsunternehmen oder Makler. Dieser übermittelt alle erforderlichen Daten des Versicherungsnehmers bzw. Halters an die zentrale Stelle der Versicherer (GDV). Die Daten werden dort gespeichert. Auf elektronischem Wege wird eine VB (Versicherungsbestätigung)-Nummer – eine Art PIN-Nummer – an das Versicherungsunternehmen oder den Makler übermittelt. Sie bekommen diese von Ihrem Ansprechpartner bei der Versicherung mitgeteilt. Die Versicherungsbestätigung wird später benötigt, um bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugzulassung zu beantragen. Die Zulassungsstelle fordert anhand der VB-Nummer (PIN-Nummer) auf elektronischem Wege über das KBA die Daten des Versicherungsnehmers vom GDV ab. Von dort aus werden die Daten zum Abgleich innerhalb von Sekunden via KBA an die Zulassungsstelle geleitet. Die Bestätigung der VB-Nummer und der Abgleich der Versicherungsdaten erfolgt in der Zulassungsstelle. Die Zulassungsdaten werden nach erfolgter Zulassung an das KBA übermittelt und an die zentrale Stelle der GDV weitergeleitet. Der Prozess ist nun komplett.

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